Es geht um Freude an der Arbeit. Es gibt kein größeres Glück als die Erkenntnis, dass wir etwas...
Inhaltlich Verantwortlicher
gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Hermann Hauck
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH
Im Weichlingsgarten 20a
67126 Hochdorf-Assenheim
FON +49 (0)6231 4075871
FAX +49 (0)6231 403176
info@habu-prueftechnik.de
www.habu-prueftechnik.de
Geschäftsführer: Hermann Hauck, Benjamin Hauck
Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen
Registernummer: HRB 5342 Lu
Umsatzsteuer-ID.Nr. DE 240339007
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Unsere AGBs
1. Gegenstand der Bedingungen
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln den Verkauf, die Instandhaltung, die
Instandsetzung und die Installation von Waren der HaBu Hauck Prüftechnik GmbH inklusive
der dazugehörenden Software.
2. Leistungen
2.1. Kauf
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH liefert dem Kunden die bestellte Ware und installiert sie bei
Vereinbarung gemäß Punkt 2.2.
2.2. Installation
Die Installation umfasst die Montage der Ware gegen einen einmaligen Preis.
2.3. Instandsetzung
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH setzt Geräte des Auftraggebers nach entsprechendem
Auftrag instand.
2.4. Instandhaltung
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH hält die Geräte nach entsprechendem Auftrag instand. Die
Instandhaltung umfasst die Inspektion und die Instandsetzung, soweit die auftretenden
Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Während der Arbeiten ist HaBu
Hauck Prüftechnik GmbH berechtigt, die Geräte außer Betrieb zu setzen.
Zur Instandhaltung gehört der Ersatz, der bei normalem Gebrauch unbrauchbar gewordenen
Verschleißteile. Bei Instandhaltungsarbeiten, die mittels Baugruppentausch durchgeführt
werden, geht das Eigentum der neuen Baugruppe auf den Kunden und das der ausgetauschten
Baugruppe auf HaBu Hauck Prüftechnik GmbH über.
Die Instandhaltung erstreckt sich nicht auf die Erneuerung von Geräten, die dauerhaft
unbrauchbar geworden sind.
2.5. Software
Die HaBu Hauck Prüftechnik GmbH verkauft bei entsprechendem Auftrag dem Kunden die
Software.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass
sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Software ist aus diesem
Grund nur in dem Umfang leistungsfähig einsetzbar, wie sie in der Programmbeschreibung
beschrieben ist.
Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, Kopien der Software in dem Umfang anzufertigen,
wie dies zur Nutzung der Software auf einer einzigen Zentraleinheit erforderlich ist. Dazu
gehört insbesondere die Anfertigung einer Sicherungskopie zu Zwecken der Datensicherung
sowie einer Installationskopie auf einer Festplatte des verwendeten Rechners. Die
Sicherungskopie ist mit einem Hinweis auf das Urheberrecht zu versehen. In Netzwerken darf
das Programm nur auf einem Rechner des Netzwerkes zur selben Zeit eingesetzt werden.
Die HaBu Hauck Prüftechnik GmbH, ihr Lieferant und der Schöpfer der Software bleiben
Inhaber des Urheberrechts und daraus abgeleiteter Rechte an der Software und der
Dokumentation. Das schriftliche Material darf weder vervielfältigt noch dürfen aus
Dokumentationen abgeleitete Werke hergestellt werden.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Die Ware bleibt ab Kauf bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH.
3.2. Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Konkurs, Pfändung, Abhandenkommen, Vernichtung oder Besitzwechsel sind HaBu Hauck
Prüftechnik GmbH unverzüglich anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann HaBu Hauck
Prüftechnik GmbH vom Vertrag zurücktreten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sämtliche Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang
der Rechnung fällig.
4.2. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am fünfzehnten Tag nach Rechnungsdatum auf
dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
5. Zahlungsverzug
5.1. Bei Zahlungsverzug kann HaBu Hauck Prüftechnik GmbH, ohne vom Vertrag
zurückzutreten, die Herausgabe der verkauften Ware verlangen. Die Geltendmachung
weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
5.2. Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Termin ab, so kann HaBu Hauck
Prüftechnik GmbH dem Kunden eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass
sie nach Ablauf der Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Kaufpreises sowie Ersatz für
bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
5.3. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn HaBu Hauck Prüftechnik GmbH
einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
6. Gewährleistung
6.1. Instandsetzung
Bei fehlerhafter Instandsetzung kann der Kunde von HaBu Hauck Prüftechnik GmbH
Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Schlägt die Nachbesserung
fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, angemessene Herabsetzung des Preises für die
Instandsetzung zu verlangen.
6.2. Kauf
Dem Kunden steht als Gewährleistungsanspruch zunächst nur das Recht der Nachbesserung
zu. HaBu Hauck Prüftechnik GmbH kann statt nachzubessern, Ersatzeinrichtungen liefern.
Nach Fehlschlagen von mindestens zwei Nachbesserungen oder Ersatzlieferung kann der
Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
6.3. Instandhaltung
Bei fehlerhafter Durchführung der Instandhaltung kann der Kunde von HaBu Hauck
Prüftechnik GmbH Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Schlagen
mindestens zwei Nachbesserungen fehl, so steht dem Kunden wahlweise das Recht zu,
angemessene Herabsetzung der monatlichen Instandhaltungspreise zu verlangen oder den
Instandhaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
6.4. Installation und zusätzliche Leistungen
Bei fehlerhafter Ausführung der Installation bzw. der zusätzlichen Leistungen kann der
Kunde von HaBu Hauck Prüftechnik GmbH Nachbesserung innerhalb einer angemessenen
Frist verlangen. Schlagen mindestens zwei Nachbesserungen fehl, so steht dem Kunden
wahlweise das Recht zu, angemessene Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung
des Vertrages, jedoch nur bezogen auf die Installation bzw. die zusätzliche Leistung zu
verlangen.
7. Haftung
7.1. HaBu Hauck Prüftechnik GmbH haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – welche sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder
ihr Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HaBu Hauck Prüftechnik GmbH nur, wenn sie hierdurch
mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder
wenn HaBu Hauck Prüftechnik GmbH eine wesentliche Pflicht verletzt hat.
7.3. Für den Verlust von Daten als Mangelfolgeschaden haftet HaBu Hauck Prüftechnik
GmbH nur, soweit der Kunde seine Daten in Anwendung adäquaten Intervallen, mindestens
jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
7.4. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.
7.5. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. Abweichend hiervon gilt für Schadensersatzansprüche aus positiver
Vertragsverletzung eine Frist von drei Jahren.
8. Vertrauliche Informationen / Geheimhaltungspflicht
8.1 Die HaBu Hauck Prüftechnik GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
8.2 Vertrauliche Informationen im Sinne des Absatz 8.1 sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen Informationen bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung und Produktion, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit eines Vertrags mitgeteilt werden, inklusiv die während der Labortätigkeit der HaBu Hauck Prüftechnik GmbH erstellten Informationen.
8.3 Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen,
- die sich schon vor Erteilung des Vertrags im Besitz der HaBu Hauck Prüftechnik GmbH befanden,
- die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung bereits öffentlich bekannt waren,
- die nach der Vertragsschließung durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag Geheimhaltungsverpflichtung der HaBu Hauck Prüftechnik GmbH.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Die Leistungen von HaBu Hauck Prüftechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
9.2. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von HaBu Hauck Prüftechnik
GmbH abweichende Bedingungen des Kunden erkennt HaBu Hauck Prüftechnik GmbH nicht
an, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
9.3. Soweit gesetzlich zulässig, ist Ludwigshafen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
9.4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HaBu Hauck Prüftechnik GmbH und dem
Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweiligen gültigen
Fassung.
9.5. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
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Michael Hecker
Dipl. Kommunikationsdesigner
Albert-Schweitzer-Str. 31
67269 Grünstadt
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