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Inhaltlich Verantwortlicher
gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Hermann Hauck

HaBu Hauck Prüftechnik GmbH
Im Weichlingsgarten 20a
67126 Hochdorf-Assenheim
FON +49 (0)6231 4075871
FAX +49 (0)6231 403176
info@habu-prueftechnik.de
www.habu-prueftechnik.de

Geschäftsführer: Hermann Hauck, Benjamin Hauck

Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen

Registernummer: HRB 5342 Lu
Umsatzsteuer-ID.Nr. DE 240339007

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Unsere AGBs

1. Gegenstand der Bedingungen

 

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln den Verkauf, die Instandhaltung, die

Instandsetzung und die Installation von Waren der HaBu Hauck Prüftechnik GmbH inklusive

der dazugehörenden Software.

 

2. Leistungen

 

2.1. Kauf

HaBu Hauck Prüftechnik GmbH liefert dem Kunden die bestellte Ware und installiert sie bei

Vereinbarung gemäß Punkt 2.2.

 

2.2. Installation

Die Installation umfasst die Montage der Ware gegen einen einmaligen Preis.

 

2.3. Instandsetzung

 

HaBu Hauck Prüftechnik GmbH setzt Geräte des Auftraggebers nach entsprechendem

Auftrag instand.

 

2.4. Instandhaltung

HaBu Hauck Prüftechnik GmbH hält die Geräte nach entsprechendem Auftrag instand. Die

Instandhaltung umfasst die Inspektion und die Instandsetzung, soweit die auftretenden

Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Während der Arbeiten ist HaBu

Hauck Prüftechnik GmbH berechtigt, die Geräte außer Betrieb zu setzen.

Zur Instandhaltung gehört der Ersatz, der bei normalem Gebrauch unbrauchbar gewordenen

Verschleißteile. Bei Instandhaltungsarbeiten, die mittels Baugruppentausch durchgeführt

werden, geht das Eigentum der neuen Baugruppe auf den Kunden und das der ausgetauschten

Baugruppe auf HaBu Hauck Prüftechnik GmbH über.

Die Instandhaltung erstreckt sich nicht auf die Erneuerung von Geräten, die dauerhaft

unbrauchbar geworden sind.

 

2.5. Software

Die HaBu Hauck Prüftechnik GmbH verkauft bei entsprechendem Auftrag dem Kunden die

Software.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass

sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Software ist aus diesem

Grund nur in dem Umfang leistungsfähig einsetzbar, wie sie in der Programmbeschreibung

beschrieben ist.

Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, Kopien der Software in dem Umfang anzufertigen,

wie dies zur Nutzung der Software auf einer einzigen Zentraleinheit erforderlich ist. Dazu

gehört insbesondere die Anfertigung einer Sicherungskopie zu Zwecken der Datensicherung

sowie einer Installationskopie auf einer Festplatte des verwendeten Rechners. Die

Sicherungskopie ist mit einem Hinweis auf das Urheberrecht zu versehen. In Netzwerken darf

das Programm nur auf einem Rechner des Netzwerkes zur selben Zeit eingesetzt werden.

Die HaBu Hauck Prüftechnik GmbH, ihr Lieferant und der Schöpfer der Software bleiben

Inhaber des Urheberrechts und daraus abgeleiteter Rechte an der Software und der

Dokumentation. Das schriftliche Material darf weder vervielfältigt noch dürfen aus

Dokumentationen abgeleitete Werke hergestellt werden.

 

3. Eigentumsvorbehalt

 

3.1. Die Ware bleibt ab Kauf bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von

HaBu Hauck Prüftechnik GmbH.

 

3.2. Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

Konkurs, Pfändung, Abhandenkommen, Vernichtung oder Besitzwechsel sind HaBu Hauck

Prüftechnik GmbH unverzüglich anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann HaBu Hauck

Prüftechnik GmbH vom Vertrag zurücktreten.

 

4. Zahlungsbedingungen

 

4.1. Sämtliche Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang

der Rechnung fällig.

 

4.2. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am fünfzehnten Tag nach Rechnungsdatum auf

dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

 

5. Zahlungsverzug

 

5.1. Bei Zahlungsverzug kann HaBu Hauck Prüftechnik GmbH, ohne vom Vertrag

zurückzutreten, die Herausgabe der verkauften Ware verlangen. Die Geltendmachung

weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

 

5.2. Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Termin ab, so kann HaBu Hauck

Prüftechnik GmbH dem Kunden eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass

sie nach Ablauf der Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist

HaBu Hauck Prüftechnik GmbH berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder

Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Kaufpreises sowie Ersatz für

bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

 

5.3. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn HaBu Hauck Prüftechnik GmbH

einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

 

6. Gewährleistung

 

6.1. Instandsetzung

Bei fehlerhafter Instandsetzung kann der Kunde von HaBu Hauck Prüftechnik GmbH

Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Schlägt die Nachbesserung

fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, angemessene Herabsetzung des Preises für die

Instandsetzung zu verlangen.

 

 

6.2. Kauf

Dem Kunden steht als Gewährleistungsanspruch zunächst nur das Recht der Nachbesserung

zu. HaBu Hauck Prüftechnik GmbH kann statt nachzubessern, Ersatzeinrichtungen liefern.

Nach Fehlschlagen von mindestens zwei Nachbesserungen oder Ersatzlieferung kann der

Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

 

6.3. Instandhaltung

Bei fehlerhafter Durchführung der Instandhaltung kann der Kunde von HaBu Hauck

Prüftechnik GmbH Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Schlagen

mindestens zwei Nachbesserungen fehl, so steht dem Kunden wahlweise das Recht zu,

angemessene Herabsetzung der monatlichen Instandhaltungspreise zu verlangen oder den

Instandhaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

6.4. Installation und zusätzliche Leistungen

Bei fehlerhafter Ausführung der Installation bzw. der zusätzlichen Leistungen kann der

Kunde von HaBu Hauck Prüftechnik GmbH Nachbesserung innerhalb einer angemessenen

Frist verlangen. Schlagen mindestens zwei Nachbesserungen fehl, so steht dem Kunden

wahlweise das Recht zu, angemessene Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung

des Vertrages, jedoch nur bezogen auf die Installation bzw. die zusätzliche Leistung zu

verlangen.

 

7. Haftung

 

7.1. HaBu Hauck Prüftechnik GmbH haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen

für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – welche sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder

ihr Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

 

7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HaBu Hauck Prüftechnik GmbH nur, wenn sie hierdurch

mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder

wenn HaBu Hauck Prüftechnik GmbH eine wesentliche Pflicht verletzt hat.

 

7.3. Für den Verlust von Daten als Mangelfolgeschaden haftet HaBu Hauck Prüftechnik

GmbH nur, soweit der Kunde seine Daten in Anwendung adäquaten Intervallen, mindestens

jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand

wiederhergestellt werden können.

 

7.4. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.

 

7.5. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen

Vorschriften. Abweichend hiervon gilt für Schadensersatzansprüche aus positiver

Vertragsverletzung eine Frist von drei Jahren.

 

8. Vertrauliche Informationen / Geheimhaltungspflicht

 

8.1 Die HaBu Hauck Prüftechnik GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.

 

8.2 Vertrauliche Informationen im Sinne des Absatz 8.1 sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen Informationen bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung und Produktion, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit eines Vertrags mitgeteilt werden, inklusiv die während der Labortätigkeit der HaBu Hauck Prüftechnik GmbH erstellten Informationen.

 

8.3 Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen,

- die sich schon vor Erteilung des Vertrags im Besitz der HaBu Hauck Prüftechnik GmbH befanden,

- die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung bereits öffentlich bekannt waren,

- die nach der Vertragsschließung durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag Geheimhaltungsverpflichtung der HaBu Hauck Prüftechnik GmbH.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Die Leistungen von HaBu Hauck Prüftechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund

dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,

auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

9.2. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von HaBu Hauck Prüftechnik

GmbH abweichende Bedingungen des Kunden erkennt HaBu Hauck Prüftechnik GmbH nicht

an, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

9.3. Soweit gesetzlich zulässig, ist Ludwigshafen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich

aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

9.4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HaBu Hauck Prüftechnik GmbH und dem

Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweiligen gültigen

Fassung.

 

9.5. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam

sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

 

haardtwind | kommunikationsdesign

Michael Hecker
Dipl. Kommunikationsdesigner

Albert-Schweitzer-Str. 31
67269 Grünstadt

Telefon 06359 2098931
info@haardtwind.de
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